GÜLTIGKEIT DER BEDINGUNGEN:
Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich abweichend vereinbart wird, für sämtlichen Lieferungen und Leistungen, sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, gegenüber Unternehmern auch wenn bei ständiger Geschäftsbeziehung später eine Bezugnahme nicht mehr ausdrücklich erfolgt.
Die Geschäftsbedingungen des Kunden gelten uns gegenüber nicht. Die auf Briefen des Bestellers angegebenen anders lautenden Bedingungen und Vorschriften haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich abgenommen sind.
LIEFERVERTRAG:
Unsere Angebote sind hinsichtlich Lieferungsmöglichkeit und Preise stets freibleibend. Der Liefervertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Erfolgt die Lieferung der Ware aufgrund einer Bestellung des Kunden, ohne dass vorher eine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt, kommt durch die Auslieferung der Ware der Vertrag zustande.
LIEFERFRIST UND VERSAND:
Lieferzeiten beginnen mit dem Tag der völligen Klarstellung der Aufträge hinsichtlich Auftrags-bedingungen und Ausführung zu laufen. Sie gelten vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung. Andernfalls können wir ohne Schadensersatzpficht vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde ein Verbraucher ist jedoch nur, wenn wir ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und selbst nicht beliefert wurden. Wir werden die entfallene Selbstbelieferung dem Kunden unverzüglich mitteilen und bereits erfolgte Zahlungen zurückerstatten. Der Kunde ist verpflichtet, die bestellte Ware im Lieferwerk am mitgeteilten Ladetermin abzuholen. Holt er die bestellte Ware am bestätigten Termin nicht ab, so hat der Kunde, wenn er Unternehmer ist, je Kalendertag Lagergeld zu zahlen. Ist ein festgesetzter Ladetermin vereinbart worden, kommen wir nur durch fahrlässiges oder vorsätzliches Überschreiten von mehr als 14 Tagen in Verzug. Nach Ablauf der 14 Tage kann der Kunde uns eine Nachfrist von weiteren 14 Tagen setzen. Erst nach Ablauf dieser 4 Wochen ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Die Verpflichtung der Einhaltung bestimmter Lieferfristen entfällt bei höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen, Maschinenbruch, Transporthindernissen, Rohstoffmangel, und dergleichen, sofern uns kein Verschulden trifft. . Soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ist der Kunde nicht berechtigt, wegen verspäteter Lieferung Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Soweit eine Versendung der Ware vereinbart wurde, erfolgt diese auf Rechnung des Kunden nach dessen Anweisung.Die Gefahr geht spätestens bei beendeter Verladung auf den Kunden über.
MÄNGELRÜGE, GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG:
Vom Kunden, der Unternehmer ist, sind alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich, spätestens aber 8 Tage und vom Kunden der Verbraucher ist, innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware, in jedem Fall aber vor der Weitererarbeitung, vor dem Einbau oder vor dem Verlegen schriftlich anzuzeigen, Die Prüfung der Ware hat sofort bei Anlieferung stattzufinden. Nicht rechtzeitig gerügte Mängel gelten unwiderruflich als genehmigt.
Bei Verlegung im Freien kann Frostbeständigkeit nicht für alle Materialien garantiert werden. Vorherige Anfragen über Materialeigenschaften sind daher erforderlich. Beanstandetes Material darf ohne schriftliche Zustimmung nicht weiterverarbeitet werden, da sonst keine Gewährleistungsansprüche anerkannt werden können. Bei unserer Ware handelt es sich um reine Naturprodukte.
Dadurch bedingte optische oder strukturelle Abweichungen von Mustern stellen keinen Mangel dar. Fachgerechte Kittung, Verdopplungen, Verklammerungen bilden bei vielen Natursteinen einen wesentlichen und erforderlichen Bestandteil werkgerechter Bearbeitung und berechtigen, soweit sie nach EN-Bestimmungen zulässig sind, nicht zur Beanstandung. Dem Kunden überlassene Muster können nur allgemein Farben und Strukturen des Steines zeigen, und veranlasst bei Schwankungen der Materiallieferung ,zu keiner Reklamation
Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Wir behalten uns vor, Vorauszahlungen in bar oder Leistungen einer Sicherheit für auch schon bestätigte Aufträge vor Absendung bzw. Bereitstellung der Ware zu verlangen, wenn dies nach unserem Ermessen die Sicherstellung des vereinbarten Preises bedingt. Darüber hinaus können wir bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden alle offen stehenden und gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig stellen und/oder gegen Barzahlung oder Sicherheitsleistungen verlangen. . Sämtliche anfallenden Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Für den Kunden ist die Aufrechnung von Gegen- forderungen nur zulässig, wenn diese von uns anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind. Ungeachtet etwaiger Beanstandungen oder Mängel bei der Lieferung ist die betreffende Rechnung bei Fälligkeit zu bezahlen..
EIGENTUMSVORBEHALT:
Die gelieferte Ware unterliegt bis zum vollständigen Ausgleich der aus dem Vertrag zustehenden Forderungen dem verlängerten Eigentumsvorbehalt. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, oder ein Unternehmer, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderung, die uns aus den laufenden Geschäftsbedingungen gegenüber dem Kunden zustehen.. Solange unser Eigentum nicht erloschen ist, erfolgt jede Weiterveräußerung durch den Kunden als unseren Beauftragten für uns, ohne dass der Kunde daraus eine Forderung gegen uns erlangt. Durch die Verarbeitung von uns gelieferter Vorbehaltsware neu entstehende Waren gelten als für uns hergestellt und gehen in unser Eigentum über, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Verbindung, Der Kunde hat in den genannten Fällen die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Vorbehaltswaren für uns unentgeltlich zu verwahren. Der Eigentumsvorbehalt gemäß vorstehender Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn unsere Forderungen in laufenden Rechnun- gen aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Kunde darf Vorbehaltsware und aus deren Verkauf entstehende Forderungen ohne unsere vorherige Zustimmung weder verpfänden noch sicherungsweise übereignen. Er ist verpflichtet, uns Zugriffe dritter Personen auf unser Eigentum unverzüglich mitzuteilen, insbesondere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen unverzüglich anzuzeigen. Mit Eintritt von, Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung der Insolvenz erlischt das Recht zur Weiterverwendung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware. Bei vertragswidrigem Verhaltens des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug mit dem Kaufpreis, sind wir zur Rücknahme nach Erklärung des Rücktritts berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND:
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Geschäftssitz der Firma Pander Enterprise e.U. Inh.Christian Höller. Ist der Kunde Unternehmer, so ist der Gerichtsstand Graz Österreich . Auf Lieferung an Kunden mit Sitz im Ausland findet österreichisches Recht ,Anwendung.
NACHLÄSSE:
Der von uns gewährte Nachlass (Rabatt - Bonus) auf die geltenden Preislisten gelten nur dann, wenn die Zahlungsbedingungen eingehalten werden,. Bei verspäteter Zahlung, Zahlungseinstellung, Verzug oder wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, entfallen die Nachlässe und es erfolgt eine Nachbelastung. Unberechtigt abgezogene Rabatte,etc. werden nachberechnet.
ÄNDERUNGEN UND ERGÄNZUNGEN:
Änderungen und Ergänzungen der vorstehenden Bedingungen bedürfen der Schriftform. Falls einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.